Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Gietl, Stefanie

Verwaltungsfachkraft

Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

  • 09422 505 - 105
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

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