Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Gietl, Stefanie

Verwaltungsfachkraft

Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

  • 09422 505 - 105
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

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