Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Gietl, Stefanie

Verwaltungsfachkraft

Ordnungsamt, Friedhofsverwaltung

  • 09422 505 - 105
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.11

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

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