Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Nowatzek-Menacher, Kathleen

Verwaltungsangestellte

Einwohnermeldeamt

  • 09422 505 - 111
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.07

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Platzhalter

Fomenko, Kristina

Verwaltungsangestellte

Einwohnermeldeamt

  • 09422 505 - 107
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.07

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Platzhalter

Kohlhofer, Petra

Verwaltungsangestellte

Einwohnermeldeamt und Wahlamt

  • 09422 505 - 102
  • 09422 505 - 182
  • E-Mail senden
  • Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.09

Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

Alle Leistungen