Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Stand 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Paukner, Christoph
Verwaltungsamtsrat
Geschäftsleitender Beamter
- 09422 505 - 200
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.13, Anmeldung über Zimmer 2.11
Schudey, Daniela
Verwaltungsbetriebswirtin
Werkleiterin Eigenbetrieb
- 09422 505 - 241
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, 1. OG, Zimmer 2.07