Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.
- Automatisierte Abrufe, Datenbestätigungen und automatisierte einfache Melderegisterauskünfte werden mindestens für 12 Monate protokolliert. Die Protokolle werden spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. Daten über nicht-automatisierte einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte werden nach einem Jahr gelöscht.
- Wenn Sie aus einer Meldebehörde wegziehen, ist diese nach Ablauf verschieden langer Fristen verpflichtet, einen Teil der gespeicherten Daten zu löschen, §§ 13, 14 BMG. Für diese kann nach Fristablauf eine Selbstauskunft nicht mehr erteilt werden.
Es fallen keine Gebühren an.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Bogen)
Einfache Selbstauskunft
Sie können eine Selbstauskunft mit zu Ihnen gespeicherten Daten im Melderegister anfordern.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/bogen/bsp_ewo_meinemeldedaten/
Redaktionell verantwortlich Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Fomenko, Kristina
Verwaltungsangestellte
Einwohnermeldeamt
- 09422 505 - 107
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.07
Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Kohlhofer, Petra
Verwaltungsangestellte
Einwohnermeldeamt und Wahlamt
- 09422 505 - 102
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.09
Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
Nowatzek-Menacher, Kathleen
Verwaltungsangestellte
Einwohnermeldeamt
- 09422 505 - 111
- 09422 505 - 182
- E-Mail senden
- Rathaus, EG Hochpaterre, Zimmer 1.07
Um eine telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Anliegen ohne Termin werden selbstverständlich ebenfalls behandelt, jedoch kann es im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Annahmeschuss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.